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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vermietung

Für die Anmietung von Baumaschinen, Werkzeugen und Geräten gelten die AGB für Vermietungen.

Dienstleistungen

Für handwerkliche Leistungen, Erdarbeiten und sonstige Services gelten die AGB für Dienstleistungen.

AGB für Vermietungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von MÜLLER hilft (nachfolgend „Vermieter“) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Baumaschinen, Werkzeugen, Geräten und Arbeitsmitteln, die zwischen einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) und dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abgeschlossen werden. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Vertragsabschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Anfrage dar. Der Vertrag kommt durch Anfrage des Mieters und Bestätigung durch den Vermieter zustande. Der Mieter ist bei der Anfrage dazu verpflichtet, eine E-Mail anzugeben, auf die er Zugriff hat. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie bestätigt wurden.

Mietdauer und Rückgabe

Die Mietdauer wird bei Vertragsschluss festgelegt. Bei Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Mieter verpflichtet, für jeden angefangenen Tag der Überschreitung den entsprechenden Tagesmietpreis zuzüglich eines Zuschlags von 10 % zu bezahlen. Die Mietsache ist gereinigt, betankt (falls erforderlich) und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Mietpreis und Zahlungsbedingungen

Es gelten die jeweils vereinbarten Tages- oder Wochenpreise. Der Mietpreis umfasst die Vergütung für die Überlassung der Mietsache sowie für deren Instandhaltung. Auf Wunsch des Mieters vorgenommene Anpassungen und/oder Änderungen der Mietsache sind gesondert zu vergüten, soweit sie nicht zur Sicherung des vertragsmäßigen Gebrauchs erforderlich sind. Der Mietpreis wird mit Rechnungsstellung sofort fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Die Begleichung erfolgt wahlweise in bar oder per Überweisung. Bei Erstkunden kann der Vermieter eine Vorauszahlung oder vollständige Vorkasse verlangen.

Kaution

Zur Sicherung seiner Ansprüche behält der Vermieter sich vor, vom Mieter eine Sicherheit in Form einer Kaution zu verlangen, deren Höhe auf der Website des Vermieters angegeben wird. Die Kaution ist vom Mieter im Voraus zu entrichten. Gibt der Mieter die Mietsache bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand, so zahlt der Vermieter die vom Mieter gezahlte Kaution innerhalb von sieben Kalendertagen unter Nutzung des gleichen Zahlungsmittels, welches der Mieter für die Zahlung der Kaution und/oder Rechnung verwendet hat, an den Mieter zurück. Gibt der Mieter die Mietsache nicht vollständig oder nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurück, oder ist die Mietsache dauerhaft abhandengekommen, so behält der Vermieter den entsprechenden Betrag von der Kaution zur Deckung seines Schadens ein. Bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden der Mietsache haftet der Mieter in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

Pflichten des Mieters

Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Er hat die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters im Rahmen des ihm Zumutbaren Folge zu leisten. Kennzeichnungen der Mietsache, insbesondere Schilder, Nummern oder Aufschriften, dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden. Mängel und Beschädigungen an der Mietsache sind beim Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Für Schäden, die während der Mietzeit entstehen und auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Verschleiß ist von dieser Regelung ausgenommen. Reparaturen an der Mietsache dürfen nur nach Rücksprache mit dem Vermieter durchgeführt werden. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen. Der Mieter ist für eine ausreichende Versicherung der Mietsache während der Mietdauer selbst verantwortlich, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Mieter bestätigt, zu dem gemieteten Gerät ein Merkblatt mit sicherheitsrelevanten Hinweisen sowie Informationen zur bestimmungsgemäßen Verwendung erhalten zu haben. Der Mieter verpflichtet sich, die Hinweise des Merkblatts sowie die Herstellerangaben zu beachten und das Gerät ausschließlich sachgemäß zu verwenden. Schäden, die durch Nichtbeachtung der Hinweise, unsachgemäßen Gebrauch oder eine unzulässige Weitergabe an Dritte entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Mietsache geht mit Übergabe der Mietsache an den Mieter auf diesen über. Bei Lieferung geht die Gefahr mit Abladen am vereinbarten Übergabeort auf den Mieter über.

Haftung

Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Ausfallzeiten, die durch höhere Gewalt oder verspätete Rückgabe des Vormieters entstehen, wird vom Vermieter keinerlei Haftung übernommen.

Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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AGB für Dienstleistungen

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) von MÜLLER hilft (nachfolgend „Auftragnehmer“) gelten für alle Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Auftraggeber“) und dem Auftragnehmer geschlossen werden. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Vertragsabschluss

Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage dar. Ein Vertrag kommt durch Anfrage des Auftraggebers und ausdrückliche Bestätigung durch den Auftragnehmer zustande. Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich oder in Textform bestätigt wurden.

Leistungsumfang

Der Umfang der geschuldeten Dienstleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung oder dem Angebot des Auftragnehmers. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen und nicht um Werkleistungen; ein bestimmter Erfolg wird nicht geschuldet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind.

Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung der Dienstleistungen erfolgt entweder nach tatsächlichem Zeitaufwand oder zu einem vorab vereinbarten Pauschalpreis. Anfallende Materialkosten, Entsorgungsgebühren oder sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Erstkunden oder größeren Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen, Zugänge und Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen oder Mehraufwand, die aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und können gesondert berechnet werden.

Termine und Ausführung

Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, witterungsbedingter Umstände oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen den Auftragnehmer, Termine angemessen zu verschieben.

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Für Schäden, die aufgrund unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers oder aufgrund von Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers entstehen, wird keine Haftung übernommen.

Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist – soweit rechtlich zulässig – der Sitz des Unternehmens.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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Hinweis: Maßgeblich sind die jeweils vereinbarten Vertragsunterlagen (z.B. Mietvertrag oder Angebot/Auftrag).